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Klinik-TV - wissensch. Dokumentation - Video- und Fernsehproduktion - Krankenhauskabelfernsehen -
http://klinik-tv.de/emv.htm
EMV -Störungen von
Medizingeräten durch Mobiltelefone (GSM-Handys) Die Oberste Landesbehörde für Medizingerätesicherheit, das Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Familie, Frauen und Gesundheit, hat - auf meine Bitte hin - alle bayerischen Krankenhäuser mit einer zweiten Medizingerätewarnmitteilung an die Notwendigkeit von Verboten erinnert. Erst daraufhin hat das Klinikum meines Wohnortes seine starre Haltung aufgegeben und über die Tageszeitung die Einführung von Nutzungsverboten bekanntgegeben, nicht ohne dies als eigene fürsorgliche Leistung darzustellen. Aufgrund der
Veröffentlichung dieses Artikels im Jahr 1996 konnte ich die Finanzierung
der Kliniken, Ärzten, Ingenieuren und Technikern für Medizingerätetechnik wird der Volltext meines Artikels gerne per e-mail übersandt (Bitte e-mail-Adresse einer Klinik angeben). Heinz A. Guth,
Dipl.-Verwaltungsw., freier Journalist, Bayreuth E-Mail:
info@klinik-tv.de
Es wird darauf hingewiesen, daß die dsbzgl. Gesundheitsgefahr gem. dem im Medizinproduktegesetz (MPG) vorgesehenen Verfahren, d.h. nach den Ergebnissen mehrerer durchgeführter Testreihen (in einer Münchner Klinik, dem Landesamt für Gewerbeaufsicht für Rheinland-Pfalz und des Bundesamtes für Post und Telkommunikation - BAPT), nach Anhörung des BAPT, des BfS und der PTBA, von der zuständigen Obersten Bundesbehörde allgemein festgestellt ist. Deshalb besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Arztes und des Krankenhausträgers, nach § 4 MPG organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, d.h. z.B. die Nutzung von Mobiltelefonen für Ärzte in der unmittelbaren Nähe von Medizingeräten durch Verbotsschilder einzuschränken (...jedenfalls im gleichen Raum verbieten!) und die Nutzung für Dritte (Patienten, Besucher, Handwerker) in Kliniken ganz zu untersagen. Jede Gefährdung von Patienten stellt nach dem MPG eine Straftat dar. Für dieses Delikt ist unerheblich, ob nachgewiesen werden kann, daß Patienten tatsächlich geschädigt worden sind. Bei Beschaffungen (auch von Implantaten) wird durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Irnich empfohlen, vom Hersteller eine schriftliche Erklärung bzgl. der Störsicherheit gegen Mobilfunkgeräte zu fordern. Die Einhaltung der Normen reiche nicht aus, um Störsicherheit zu gewährleisten. Kliniken sollten Störungen
der zuständigen Landesbehörde und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und
Medizinprodukte (BfArM) mitteilen.
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Diese Seite wurde zuletzt
geändert am 1. September 2002 |