Klinik-TV
TON- UND VIDEO - DOKUMENTATION


- wissensch. Dokumentation - Video- und Fernsehproduktion - Krankenhauskabelfernsehen -

 

 

 

http://klinik-tv.de/emv.htm

 

 

 

Hinweis für Kliniken und Ärzte



 

EMV -Störungen von Medizingeräten durch Mobiltelefone (GSM-Handys)


Mein dsbgl. Artikel zur EMV in der Medizingerätetechnik ist in der Zeitschrift "Krankenhaustechnik" (Offizielles Organ der Fachvereinigung Krankenhaustechnik e.V. und des Österreichischen Verbandes der Krankehaustechniker/innen), Heft 3/96, Seite 26 ff., abgedruckt. Er befaßt sich mit den gültigen ordnungsrechtlichen Regeln des MPG. Dem Artikel lagen Recherchen bei dem o. gen. Institut, bei BMG, BfArM, PTBA, BAPT, BfS, Obersten Landesbehörden für Gerätesicherheit und in 26 Kliniken zugrunde. Anlaß für den Artikel waren fehlende wissenschaftliche Studien im Jahr 1996 zur EMV-Problematik bei Medizingeräten und - auch an meinem Wohnort - die Nichtbeachtung der nach dem Medizinproduktegesetz vorgesehenen und behördlich empfohlenen Maßnahmen, zu welchen Arzt und Krankenhausträger in eigener Verantwortung gesetzlich verpflichtet sind. Eine Übergangsregelung besteht nach dem MPG für die bei Anwendung von Medizingeräten zu treffenden organisatorischen Schutz-Maßnahmen (wie Nutzungseinschränkungen und Warnbeschilderung) nicht.

Die Oberste Landesbehörde für Medizingerätesicherheit, das Bayer. Staatsministerium für Arbeit, Familie, Frauen und Gesundheit, hat - auf meine Bitte hin - alle bayerischen Krankenhäuser mit einer zweiten Medizingerätewarnmitteilung an die Notwendigkeit von Verboten erinnert. Erst daraufhin hat das Klinikum meines Wohnortes seine starre Haltung aufgegeben und über die Tageszeitung die Einführung von Nutzungsverboten bekanntgegeben, nicht ohne dies als eigene fürsorgliche Leistung darzustellen.

Aufgrund der Veröffentlichung dieses Artikels im Jahr 1996 konnte ich die Finanzierung der
- inzwischen abgeschlossenenen - wissenschaftlichen Studie durchsetzen.

Kliniken, Ärzten, Ingenieuren und Technikern für Medizingerätetechnik wird der Volltext meines Artikels gerne per e-mail übersandt (Bitte e-mail-Adresse einer Klinik angeben).

Heinz A. Guth, Dipl.-Verwaltungsw., freier Journalist, Bayreuth
Telefon-Nr.: 0921-1500-166, Telefax-Nr.: 0921-1500-167
Mobiltelefon: 0177 6695448 (wird natürlich nicht in einer Klinik verwendet).
Die schnellste Antwort erhalten Sie auf eine Nachricht per Telefax.

E-Mail: info@klinik-tv.de


 


Die Ergebnisse der wissenschaftlichen Studie der Med. Fakultät der Universität Gießen sind in der Zeitschrift "Medizintechnik", Heft 4, Juli/August 1998 im Verlag TÜV-Rheinland veröffentlicht. Sonderdrucke sind beim Autor erhältlich. Außerdem sind die Ergebnisse der Studie in Buchform erschienen. Gefahren bestehen danach sowohl durch analoge Funkdienste, wie Bündelfunk des BRK (stört bis zu 14 m), wie auch durch Mobiltelefone. Beatmungsgeräte, Apnoemonitore, Infusionsgeräte uam. haben sich als störbar erwiesen. Leiter der Studie: Herr Prof. Dr.-Ing W. Irnich (Telefax: 0641-99-41399)


 



ISBN-Nr. 3-7949-0640-3 (15,25€)


 


Schnurlose Telefone - wie sie über eine Basisstation an Nebenstellenanlagen betrieben werden - stellen dagegen eine sinnvolle Kommunikationsmöglichkeit in einer Klinik dar, sollten jedoch nicht auf Medizingeräten abgelegt werden.

Es wird darauf hingewiesen, daß die dsbzgl. Gesundheitsgefahr gem. dem im Medizinproduktegesetz (MPG) vorgesehenen Verfahren, d.h. nach den Ergebnissen mehrerer durchgeführter Testreihen (in einer Münchner Klinik, dem Landesamt für Gewerbeaufsicht für Rheinland-Pfalz und des Bundesamtes für Post und Telkommunikation - BAPT), nach Anhörung des BAPT, des BfS und der PTBA, von der zuständigen Obersten Bundesbehörde allgemein festgestellt ist. Deshalb besteht eine gesetzliche Verpflichtung des Arztes und des Krankenhausträgers, nach § 4 MPG organisatorische Schutzmaßnahmen zu treffen, d.h. z.B. die Nutzung von Mobiltelefonen für Ärzte in der unmittelbaren Nähe von Medizingeräten durch Verbotsschilder einzuschränken (...jedenfalls im gleichen Raum verbieten!) und die Nutzung für Dritte (Patienten, Besucher, Handwerker) in Kliniken ganz zu untersagen. Jede Gefährdung von Patienten stellt nach dem MPG eine Straftat dar. Für dieses Delikt ist unerheblich, ob nachgewiesen werden kann, daß Patienten tatsächlich geschädigt worden sind.

Bei Beschaffungen (auch von Implantaten) wird durch Herrn Prof. Dr.-Ing. Irnich empfohlen, vom Hersteller eine schriftliche Erklärung bzgl. der Störsicherheit gegen Mobilfunkgeräte zu fordern. Die Einhaltung der Normen reiche nicht aus, um Störsicherheit zu gewährleisten.

Kliniken sollten Störungen der zuständigen Landesbehörde und dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) mitteilen.
(Im MPG fehlt eine eine gesetzl. Regelung über eine Mitteilungspflicht der Länder an das BfArM.)





Hyperlinks:
 







Bitte teilen Sie uns - für diese Seite geeignete - weitere Links mit.

 

 

 Homepage | E-Mail


Vorstand: Dipl.-Verwaltungsw. Heinz A. Guth

Diese Seite wurde zuletzt geändert am 1. September 2002

Für eine optimale Anzeige dieser Seiten sind die neuen TTFs "Verdana" und "Trebuchet", sowie die Einstellung der Grafikkarte auf 1024x768 PIxel und des IE-Schriftgrades "mittel" erforderlich. Wir empfehlen auch das Microsoft-Antialising-Programm
W95gray (auch für  Win98, ME, 2000).